Wie viel Steuern sparen Sie wirklich mit dem IAB nach § 7g EStG? Unser Rechner zeigt Ihnen sofort Ihre individuelle Ersparnis – mit Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und optimaler IAB-Höhe.
↓ Jetzt Steuerersparnis berechnen| Ohne IAB | Mit IAB | Differenz |
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Der Investitionsabzugsbetrag – kurz IAB – ist ein steuerliches Instrument nach § 7g EStG, das es Unternehmern und Selbstständigen ermöglicht, geplante Investitionen steuerlich vorzuziehen. Konkret können Sie bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten eines beweglichen Wirtschaftsguts bereits vor dem Kauf als Betriebsausgabe geltend machen.
Das bedeutet: Sie senken Ihr zu versteuerndes Einkommen und zahlen im Jahr der IAB-Bildung deutlich weniger Einkommensteuer – bis zu drei Jahre bevor Sie die Investition tatsächlich tätigen. Die so gewonnene Liquidität können Sie für die spätere Investition nutzen.
Der IAB ist betriebsbezogen – nicht personenbezogen. Wer mehrere Betriebe führt, kann den IAB in jedem Betrieb separat nutzen. Auch eine GbR kann den IAB in Anspruch nehmen. Ausführlichen Ratgeber lesen →
Vom Steuerabzug bis zu laufenden Erträgen – in drei transparenten Schritten.
Sie planen eine Investition – z. B. in eine PV-Freiflächenanlage. Noch bevor Sie kaufen, machen Sie bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten als Betriebsausgabe geltend. Ihr zvE sinkt, Ihre Steuerlast fällt erheblich – bei 400.000 € Investition und 42 % Grenzsteuersatz bis zu 87.000 € sofortige Ersparnis.
Innerhalb von 3 Jahren führen Sie die Investition durch. Der IAB wird aufgelöst und hinzugerechnet, gleichzeitig mindern die Anschaffungskosten Ihren Gewinn. Zusätzlich steht Ihnen die Sonderabschreibung von bis zu 40 % nach § 7g Abs. 5 EStG zur Verfügung.
Ihre Investition erwirtschaftet laufende Erträge – bei Photovoltaik z. B. durch Stromverkauf über EEG-Vergütung oder PPA-Verträge. Die reguläre lineare AfA (5 % p. a. über 20 Jahre) mindert weiterhin jährlich Ihr zu versteuerndes Einkommen.
Je höher Ihr Grenzsteuersatz, desto größer die absolute Ersparnis pro Euro IAB.
Ab ca. 67.000 € zvE greifen 42 % Spitzensteuersatz. Jeder Euro IAB spart Ihnen dann rund 44 Cent Steuern (inkl. Soli).
Ob Arzt, Anwalt oder IT-Unternehmer – wer Gewinneinkünfte erzielt, kann den IAB als leistungsfähiges Planungsinstrument nutzen.
Eine Abfindung treibt das zvE in die Spitze. Ein IAB kann die Progressionswirkung erheblich abfedern und die Steuerlast um fünfstellige Beträge senken.
PV-Direktinvestments sind eines der wenigen Sachwert-Investments, für die der IAB mit 40-%-Sonderabschreibung nutzbar ist – ein doppelter Steuerhebel.
PV-Freiflächenanlagen erfüllen alle Voraussetzungen nach § 7g EStG – und bieten planbare Erträge, die andere IAB-fähige Investments nicht liefern.
| Merkmal | PV-Direktinvestment |
|---|---|
| IAB-fähig (§ 7g EStG) | Bis zu 50 % absetzbar |
| Sonderabschreibung | Zusätzlich bis zu 40 % |
| Laufende Erträge | EEG-Vergütung / PPA |
| Absicherung | Staatlich garantiert |
| Inflationsschutz | Sachwert-Investment |
| Verwaltungsaufwand | Minimal – Management inkl. |
| Lebensdauer | 25–30+ Jahre |
Wir von Ohana Invest beraten Sie persönlich zu PV-Direktinvestments, die als konkrete Investitionsgrundlage für Ihren IAB dienen. Unverbindlich und transparent.
Beratungsgespräch vereinbaren →Die steuerliche Anerkennung des IAB für PV-Direktinvestments ist durch den Gesetzgeber, die Finanzverwaltung und die Rechtsprechung klar geregelt.
Gesetzlich verankerter Steuervorteil – seit dem JStG 2020 mit 50 % Abzug und 40 % Sonder-AfA
Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung regelt IAB-Eignung beweglicher Wirtschaftsgüter
EEG-Einspeisevergütung staatlich garantiert – planbare Erträge über Jahrzehnte
Der IAB nach § 7g EStG ermöglicht es, bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten eines beweglichen Wirtschaftsguts bereits vor dem Kauf als Betriebsausgabe abzuziehen. Dadurch sinkt das zu versteuernde Einkommen und die Steuerlast im Jahr der Bildung. Der IAB kann bis zu drei Jahre vor der tatsächlichen Investition gebildet werden.
Pro Betrieb dürfen insgesamt maximal 200.000 € an IABs bestehen. Der einzelne IAB beträgt höchstens 50 % der voraussichtlichen Netto-Anschaffungskosten. Der Gewinn des Betriebs im Abzugsjahr darf 200.000 € nicht übersteigen.
Ja. Der IAB wird in der Steuererklärung für das gewünschte Jahr gebildet. Solange der Steuerbescheid noch änderbar ist, kann ein IAB auch nachträglich aufgenommen werden. Die Investition muss dann innerhalb von drei Jahren erfolgen.
Wird die Investition nicht fristgerecht durchgeführt, wird der IAB rückwirkend aufgelöst. Das zvE des Bildungsjahres erhöht sich um den IAB-Betrag, und es fallen Nachzahlungszinsen von 0,15 % pro Monat (1,8 % p. a.) an.
Ja. PV-Freiflächenanlagen sind bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und damit IAB-fähig nach § 7g EStG. Zusätzlich kann die Sonderabschreibung von bis zu 40 % in Anspruch genommen werden.
Ja. Bei Zusammenveranlagung wird das gemeinsame zvE im Splittingtarif besteuert. Der IAB senkt das gemeinsame zvE und wirkt auf beiden Hälften. Unser Rechner berücksichtigt den Splittingtarif korrekt.
Der Rechner berechnet die Einkommensteuer exakt nach § 32a EStG (Tarif 2025/2026), inkl. Solidaritätszuschlag mit Milderungszone und optionaler Kirchensteuer. Nicht berücksichtigt werden Sonderausgaben, Kinderfreibeträge und andere individuelle Abzüge.
Zusätzlich zum IAB können im Investitionsjahr und den vier Folgejahren bis zu 40 % der (um den IAB geminderten) Anschaffungskosten als Sonderabschreibung geltend gemacht werden. Diese kommt zur regulären linearen AfA hinzu.
Ohana Invest ist Ihr spezialisierter Partner für Photovoltaik-Direktinvestments und Batteriespeicher-Investments. Gegründet von Thomas Haberl und Roland Kufner, verbinden wir langjährige Erfahrung in Unternehmensführung und Kapitalanlageberatung mit einer klaren Mission: nachhaltige Investitionen zugänglich machen.
Unser Ohana-Prinzip steht für Vertrauen, Transparenz und eine Beratung, bei der Ihre Sicherheit an erster Stelle steht. Erst wenn Sie sich bei Ihrer Entscheidung wohl und informiert fühlen, ist das Ziel erreicht.
Sie kennen jetzt Ihr Sparpotenzial. Im nächsten Schritt zeigen wir Ihnen, wie Sie den IAB mit einem konkreten PV-Direktinvestment umsetzen – persönlich, unverbindlich und im Sinne des Ohana-Prinzips.