Kostenloser Online-Rechner · Steuertarif 2025 / 2026

Investitionsabzugsbetrag berechnen – Ihre Steuerersparnis in 60 Sekunden

Wie viel Steuern sparen Sie wirklich mit dem IAB nach § 7g EStG? Unser Rechner zeigt Ihnen sofort Ihre individuelle Ersparnis – mit Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und optimaler IAB-Höhe.

↓ Jetzt Steuerersparnis berechnen
Basierend auf § 32a EStG – aktueller Tarif 2025/2026
Inkl. Soli, Kirchensteuer & Grenznutzen-Analyse
Kostenlos, ohne Registrierung
IAB-Rechner
Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG – Steuerersparnis und optimale Höhe berechnen
Berechnen Sie, wie sich ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) auf Ihr zu versteuerndes Einkommen und Ihre Steuerlast auswirkt. Der IAB ermöglicht es, bis zu 50 % der geplanten Investitionskosten bereits vor der Anschaffung steuermindernd geltend zu machen – maximal 200.000 € pro Betrieb.
Bitte geben Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen ein.
Ihr zvE vor Bildung des IAB (lt. Steuerbescheid oder Schätzung)
Bitte geben Sie die geplante Investitionssumme ein.
Netto-Anschaffungskosten der geplanten PV-Anlage / des Wirtschaftsguts
IAB aus den letzten 3 Jahren im selben Betrieb (falls vorhanden)
0 €
0 € max. 200.000 €
Bitte wählen Sie einen IAB-Betrag größer als 0 €.
Tragen Sie zuerst Investitionssumme und zvE ein – der maximale IAB wird automatisch berechnet.
Achtung – Grundfreibetrag unterschritten:
Ihre Steuerersparnis durch den IAB
IAB-Betrag
Effektiver Steuervorteil
Grenzsteuersatz (vor IAB)
Grenzsteuersatz (nach IAB)
Vergleich: Steuerlast ohne vs. mit IAB
Ohne IABMit IABDifferenz
Steuerersparnis nach IAB-Höhe (Grenznutzen-Kurve)
Steuerersparnis (kumuliert)
Grenzsteuersatz bei IAB-Höhe
Ihr gewählter IAB
Hinweis zum optimalen IAB: Wird anhand Ihres Ergebnisses gefüllt.
Detaillierter Berechnungsweg
Hinweis: Diese Berechnung dient ausschließlich der unverbindlichen Orientierung. Die Einkommensteuer wird auf Basis des § 32a EStG (Grundtarif bzw. Splittingtarif) berechnet. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer werden pauschal berücksichtigt. Die tatsächliche Steuerlast hängt von Ihrer individuellen Situation ab (z. B. weitere Einkünfte, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen). Dieses Ergebnis ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Bitte konsultieren Sie Ihren Steuerberater.
Grundlagen

Was ist der Investitionsabzugsbetrag (IAB)?

Der Investitionsabzugsbetrag – kurz IAB – ist ein steuerliches Instrument nach § 7g EStG, das es Unternehmern und Selbstständigen ermöglicht, geplante Investitionen steuerlich vorzuziehen. Konkret können Sie bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten eines beweglichen Wirtschaftsguts bereits vor dem Kauf als Betriebsausgabe geltend machen.

Das bedeutet: Sie senken Ihr zu versteuerndes Einkommen und zahlen im Jahr der IAB-Bildung deutlich weniger Einkommensteuer – bis zu drei Jahre bevor Sie die Investition tatsächlich tätigen. Die so gewonnene Liquidität können Sie für die spätere Investition nutzen.

Der IAB ist betriebsbezogen – nicht personenbezogen. Wer mehrere Betriebe führt, kann den IAB in jedem Betrieb separat nutzen. Auch eine GbR kann den IAB in Anspruch nehmen. Ausführlichen Ratgeber lesen →

Auf einen Blick – IAB-Eckdaten

Maximaler Abzug200.000 € / Betrieb
Abzugshöhe50 % der Investition
Zeitrahmen3 Jahre vor Investition
Gewinngrenze200.000 € / Jahr
Rechtsgrundlage§ 7g Abs. 1–4 EStG
Ablauf

So funktioniert der Investitionsabzugsbetrag

Vom Steuerabzug bis zu laufenden Erträgen – in drei transparenten Schritten.

1

IAB bilden

Sie planen eine Investition – z. B. in eine PV-Freiflächenanlage. Noch bevor Sie kaufen, machen Sie bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten als Betriebsausgabe geltend. Ihr zvE sinkt, Ihre Steuerlast fällt erheblich – bei 400.000 € Investition und 42 % Grenzsteuersatz bis zu 87.000 € sofortige Ersparnis.

2

Investition tätigen

Innerhalb von 3 Jahren führen Sie die Investition durch. Der IAB wird aufgelöst und hinzugerechnet, gleichzeitig mindern die Anschaffungskosten Ihren Gewinn. Zusätzlich steht Ihnen die Sonderabschreibung von bis zu 40 % nach § 7g Abs. 5 EStG zur Verfügung.

3

Erträge genießen

Ihre Investition erwirtschaftet laufende Erträge – bei Photovoltaik z. B. durch Stromverkauf über EEG-Vergütung oder PPA-Verträge. Die reguläre lineare AfA (5 % p. a. über 20 Jahre) mindert weiterhin jährlich Ihr zu versteuerndes Einkommen.

Zielgruppen

Für wen lohnt sich der IAB besonders?

Je höher Ihr Grenzsteuersatz, desto größer die absolute Ersparnis pro Euro IAB.

💼

Gutverdiener & Spitzenverdiener

Ab ca. 67.000 € zvE greifen 42 % Spitzensteuersatz. Jeder Euro IAB spart Ihnen dann rund 44 Cent Steuern (inkl. Soli).

⚖️

Selbstständige & Freiberufler

Ob Arzt, Anwalt oder IT-Unternehmer – wer Gewinneinkünfte erzielt, kann den IAB als leistungsfähiges Planungsinstrument nutzen.

🏦

Abfindungsempfänger

Eine Abfindung treibt das zvE in die Spitze. Ein IAB kann die Progressionswirkung erheblich abfedern und die Steuerlast um fünfstellige Beträge senken.

☀️

PV- & Sachwert-Investoren

PV-Direktinvestments sind eines der wenigen Sachwert-Investments, für die der IAB mit 40-%-Sonderabschreibung nutzbar ist – ein doppelter Steuerhebel.

Investment

Warum Photovoltaik das ideale IAB-Investment ist

PV-Freiflächenanlagen erfüllen alle Voraussetzungen nach § 7g EStG – und bieten planbare Erträge, die andere IAB-fähige Investments nicht liefern.

MerkmalPV-Direktinvestment
IAB-fähig (§ 7g EStG)Bis zu 50 % absetzbar
SonderabschreibungZusätzlich bis zu 40 %
Laufende ErträgeEEG-Vergütung / PPA
AbsicherungStaatlich garantiert
InflationsschutzSachwert-Investment
VerwaltungsaufwandMinimal – Management inkl.
Lebensdauer25–30+ Jahre

Sie haben bereits einen IAB gebildet – oder planen einen?

Wir von Ohana Invest beraten Sie persönlich zu PV-Direktinvestments, die als konkrete Investitionsgrundlage für Ihren IAB dienen. Unverbindlich und transparent.

Beratungsgespräch vereinbaren →
Vertrauen

Steuerlich geprüft und bestätigt

Die steuerliche Anerkennung des IAB für PV-Direktinvestments ist durch den Gesetzgeber, die Finanzverwaltung und die Rechtsprechung klar geregelt.

BMF-Schreiben vom 15.06.2022 (BStBl I 2022 S. 945): Die Finanzverwaltung hat in ihrem Anwendungsschreiben zu § 7g EStG die Voraussetzungen und Anwendung des Investitionsabzugsbetrags umfassend dargelegt. PV-Freiflächenanlagen erfüllen als bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sämtliche Kriterien für die Inanspruchnahme von IAB und Sonderabschreibung.
§

§ 7g EStG

Gesetzlich verankerter Steuervorteil – seit dem JStG 2020 mit 50 % Abzug und 40 % Sonder-AfA

BMF-bestätigt

Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung regelt IAB-Eignung beweglicher Wirtschaftsgüter

20+ Jahre Vergütung

EEG-Einspeisevergütung staatlich garantiert – planbare Erträge über Jahrzehnte

FAQ

Häufige Fragen zum Investitionsabzugsbetrag

Der IAB nach § 7g EStG ermöglicht es, bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten eines beweglichen Wirtschaftsguts bereits vor dem Kauf als Betriebsausgabe abzuziehen. Dadurch sinkt das zu versteuernde Einkommen und die Steuerlast im Jahr der Bildung. Der IAB kann bis zu drei Jahre vor der tatsächlichen Investition gebildet werden.

Pro Betrieb dürfen insgesamt maximal 200.000 € an IABs bestehen. Der einzelne IAB beträgt höchstens 50 % der voraussichtlichen Netto-Anschaffungskosten. Der Gewinn des Betriebs im Abzugsjahr darf 200.000 € nicht übersteigen.

Ja. Der IAB wird in der Steuererklärung für das gewünschte Jahr gebildet. Solange der Steuerbescheid noch änderbar ist, kann ein IAB auch nachträglich aufgenommen werden. Die Investition muss dann innerhalb von drei Jahren erfolgen.

Wird die Investition nicht fristgerecht durchgeführt, wird der IAB rückwirkend aufgelöst. Das zvE des Bildungsjahres erhöht sich um den IAB-Betrag, und es fallen Nachzahlungszinsen von 0,15 % pro Monat (1,8 % p. a.) an.

Ja. PV-Freiflächenanlagen sind bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und damit IAB-fähig nach § 7g EStG. Zusätzlich kann die Sonderabschreibung von bis zu 40 % in Anspruch genommen werden.

Ja. Bei Zusammenveranlagung wird das gemeinsame zvE im Splittingtarif besteuert. Der IAB senkt das gemeinsame zvE und wirkt auf beiden Hälften. Unser Rechner berücksichtigt den Splittingtarif korrekt.

Der Rechner berechnet die Einkommensteuer exakt nach § 32a EStG (Tarif 2025/2026), inkl. Solidaritätszuschlag mit Milderungszone und optionaler Kirchensteuer. Nicht berücksichtigt werden Sonderausgaben, Kinderfreibeträge und andere individuelle Abzüge.

Zusätzlich zum IAB können im Investitionsjahr und den vier Folgejahren bis zu 40 % der (um den IAB geminderten) Anschaffungskosten als Sonderabschreibung geltend gemacht werden. Diese kommt zur regulären linearen AfA hinzu.

Über uns

Ihr Partner für PV-Direktinvestments

Thomas Haberl und Roland Kufner – Geschäftsführung Ohana Invest GmbH

Thomas Haberl & Roland Kufner

Ohana Invest ist Ihr spezialisierter Partner für Photovoltaik-Direktinvestments und Batteriespeicher-Investments. Gegründet von Thomas Haberl und Roland Kufner, verbinden wir langjährige Erfahrung in Unternehmensführung und Kapitalanlageberatung mit einer klaren Mission: nachhaltige Investitionen zugänglich machen.

Unser Ohana-Prinzip steht für Vertrauen, Transparenz und eine Beratung, bei der Ihre Sicherheit an erster Stelle steht. Erst wenn Sie sich bei Ihrer Entscheidung wohl und informiert fühlen, ist das Ziel erreicht.

Ohana Invest GmbH · Regerstraße 4 · 93053 Regensburg
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Sie kennen jetzt Ihr Sparpotenzial. Im nächsten Schritt zeigen wir Ihnen, wie Sie den IAB mit einem konkreten PV-Direktinvestment umsetzen – persönlich, unverbindlich und im Sinne des Ohana-Prinzips.